GRC

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GRC im Datenschutz steht für die strukturierte Steuerung von Verantwortlichkeiten, die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO und den systematischen Umgang mit Datenschutzrisiken. Es schafft Transparenz und Verlässlichkeit im Datenschutzmanagement.

Warum digitaler Wandel kein Kraftakt sein muss

Warum digitaler Wandel kein Kraftakt sein muss

Die Dominanz US-amerikanischer Big-Tech-Plattformen ist längst kein rein technologisches Thema mehr. Für Organisationen wirkt sie direkt in Governance-Strukturen, Risikoprofile und Compliance-Verantwortung hinein. Monopolartige Abhängigkeiten, intransparente Datenverarbeitung, extraterritoriale Zugriffsrechte und eingeschränkte Steuerbarkeit digitaler Kernprozesse sind keine Randthemen sondern GRC-relevant. Und dennoch herrscht vielfach der Eindruck vor, man könne daran operativ wenig
Privacyofficers
OGH Urteil: Meta muss vollständige Datenauskunft gewähren

OGH Urteil: Meta muss vollständige Datenauskunft gewähren

Meta ist verpflichtet, betroffenen Nutzern binnen 14 Tagen vollständigen Zugang zu sämtlichen personenbezogenen Daten zu gewähren. Dies umfasst ausdrücklich auch Informationen zu Datenquellen, Empfängern sowie den konkreten Verarbeitungszwecken. Sämtliche Einwände von Meta, die sich auf Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Einschränkungen stützten, wurden verworfen. Damit eröffnet die Entscheidung einen bislang einzigartigen Einblick
Michael Mrak
Lesetipp: EuGH-Urteil: Bürger müssen wissen, wohin ihre Daten wandern.

Lesetipp: EuGH-Urteil: Bürger müssen wissen, wohin ihre Daten wandern.

Jeder hat das Recht, zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Dies hat der Europäische Gerichtshof betont – mit Einschränkungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Grundsatz der Transparenz aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Jeder habe das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Informationen weitergegeben wurden, erläutern die
Michael Mrak
Datenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geregelt

Datenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geregelt

Die Europäische Kommission hat am 28. Juni zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Beide Beschlüsse traten bereits in Kraft. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen.
Michael Mrak